Elektronische Rechnungen
Pflicht zur elektronischen Rechnung ab 1. Januar 2025
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
Rechnungen
- über € 250,-
- zwischen zwei Firmen (B2B)
- die beide im Inland ansässig sind
müssen ab 1. Januar 2025 in elektronischer Form gestellt werden.
Es wird eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026 eingeräumt, in der in beiderseitigem Einverständnis der beiden Buchhaltungen, Rechnungen weiterhin im Format PDF gestellt werden dürfen. Hat Ihr Unternehmen einen Vorjahresumsatz von weniger als € 800.000, darf dieses Einverständnis um ein weiteres Jahr ausgedehnt werden.
Weitere Informationen beantwortet Ihnen das Bundesinnenministerium auf dieser Seite.
Ultramarin Viewer
Haben Sie ein Gewerbe angemeldet, ist es also durchaus möglich und wahrscheinlich, dass Ihnen bereits Anfang 2025 eine solche Rechnung im Format XML in das Postfach flattert.
Um eine solche Rechnung lesen, prüfen und auch bezahlen zu können, laden Sie sich den kostenfreien Ultramarin Viewer für Microsoft Windows herunter.
Der Ultramarinviewer zeigt XRechnungen in der KoSIT Visualisierung an. Die Software erfordert - im Gegensatz zu einem Onlineviewer - keinen Internetzugriff (Datensicherheit).
E-Rechnungen schreiben
Müssen Sie eine solche Rechnung erstellen, benötigen Sie eine kompatible Software. Arbeiten Sie bislang mit Excel oder Word, haben Sie schlechte Karten.
Ich habe bisher zwei Online-Dienste ausprobiert, die kostenfreie E-Rechnungsstellung anbieten. Bei beiden Angeboten handelt es sich um Minimalversionen kostenpflichtiger Abo-Software.
- SevDesk unter https://sevdesk.de/e-rechnungsgenerator/
- Buhl unter https://www.buhl.de/mein-buhlkonto/
Beide Angebote benötigen eine Registrierung.
Eine Übersicht an kostenpflichtigen und kostenfreien Tools haben die Betreiber der Webite Gründerküche.de zusammengestellt.
Ich akzeptiere an "IT-Consult Markus Stenzel e.K." gestellte Eingangsrechnungen weiterhin bis zum 31.12.2026 im Format PDF. Sie brauchen mich nicht um Erlaubnis zu bitten, diese gilt als erteilt.
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