Dezember 2021
Mit Wirkung vom heutigen Tag an stärkt die Bundesregierung durch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes die Rechte der Verbraucher. Telekommunikationsverträge können ab sofort nach Ablauf der Vertragsdauer monatlich mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Dies gilt auch für Bestandsverträge.